Meldestelle gemäß Hinweisgeberschutzgesetz
Vorwort
Am 02. Juli 2023 ist das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten, was einen langen Gesetzgebungsprozess vollendete, der mit dem Inkrafttreten der Europäischen Hinweisgeberrichtlinie (EU) 2019/1937 am 16. Dezember 2019 begann. Die Richtlinie legt Mindeststandards für den Schutz von Personen fest, die bestimmte Verstöße gegen das Unionsrecht im beruflichen Kontext melden. Hierzu zählen beispielsweise Verstöße im öffentlichen Auftragswesen, Umweltschutz oder Wettbewerbsrecht.
Zur Umsetzung der Hinweisgeberrichtlinie hat die 24plus Systemverkehre GmbH & Co. KG eine interne „Meldestelle Hinweisgeberschutz“ eingerichtet. Die Meldestelle steht Personen offen, die im Rahmen ihrer geschäftlichen Tätigkeiten mit der 24plus Systemverkehre GmbH & Co. KG im Kontakt stehen.
Meldestelle bei der 24plus Systemverkehre GmbH & Co. KG
Ja.
24plus Systemverkehre GmbH & Co. KG betreibt ein unternehmensweites, transparentes, öffentliches und barrierefrei zugängliches, einheitliches Beschwerde- und Meldeverfahren. Alle Beschwerden und Meldungen von Mitarbeitenden oder Dritten werden gleichbehandelt – soweit dies rechtlich erlaubt ist.
Jeder.
Das Beschwerde- und Meldeverfahren ist für jeden zugänglich. Sowohl Mitarbeitende als auch Personen und Organisationen außerhalb von 24plus Systemverkehre GmbH & Co. KG können hier Beschwerden und Hinweise melden.
Jeden Verdacht auf einen tatsächlichen oder möglichen Verstoß gegen Gesetze oder interne Vorschriften – auch zu Menschenrechten und Umweltrisiken oder -pflichten. Der Verdacht kann sich entweder gegen einzelne 24plus Systemverkehre GmbH & Co. KG Mitarbeitende richten oder im Zusammenhang mit einem 24plus Systemverkehre GmbH & Co. KG Geschäft oder einem Partner von 24plus Systemverkehre GmbH & Co. KG bestehen.
Bitte geben Sie nur Beschwerden oder Meldungen ab, wenn Sie von ihrer Richtigkeit überzeugt sind.
Ja.
24plus Systemverkehre GmbH & Co. KG hat verschiedene Meldewege, die Sie für Beschwerden oder Meldungen nutzen können.
Untenstehendes Formular, das Sie auch anonym nutzen können
Per Mail an hinweisgeber@24plus.de
Per Telefon: 06621 9208 81
Über die externe Meldestelle auf Bundesebene:
https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node.html
Neben den beschriebenen Kanälen steht Ihnen auch der Aufsichtsrat der 24plus Systemverkehre GmbH & Co. KG zur Verfügung, den Sie vertrauensvoll und anonym kontaktieren können.
Wenn Sie sich lieber an jemanden direkt bei 24plus Systemverkehre GmbH & Co. KG wenden wollen, sprechen Sie gerne die 24plus Systemverkehre GmbH & Co. KG Geschäftsleitung, die Personalleitung oder die betriebliche Arbeitnehmervertretung an.
Die interne Meldestelle 24plus Systemverkehre GmbH & Co. KG
Sie ist die zentrale „Meldestelle“ im Unternehmen, sie erhält sämtliche Beschwerden und Meldungen – egal, wie sie gemeldet wurden. Die Meldestelle hat Zugang zum Geschäftsführer und zum Aufsichtsrat der 24plus Systemverkehre GmbH & Co. KG AG. Die Mitarbeitenden der Meldestelle sind unparteiisch, ausgebildete Spezialisten und unterliegen einer besonderen Verschwiegenheitspflicht.
Das Unternehmen wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen, um mit Ihnen mögliche offene Fragen zu klären. Wir werden Ihre Beschwerde mit Ihnen erörtern. Das geht natürlich nur, wenn wir Sie kontaktieren können.
Ja.
Sämtliche Beschwerden und Meldungen werden selbstverständlich vertraulich behandelt und können auch ohne Nennung Ihres Namens abgegeben werden. Für 24plus Systemverkehre GmbH & Co. KG ist es besonders wichtig, Ihr Anliegen vertraulich zu behandeln, und wir schützen Sie als Meldenden! Vertrauliche Daten dürfen nur weitergegeben werden, wenn dies erforderlich und rechtlich zulässig ist. Auch unsere Führungskräfte sind zur vertraulichen Weiterleitung erhaltener Meldungen an unsere Meldestelle verpflichtet.
Ja.
Sobald Ihre Beschwerde oder Meldung bei 24plus Systemverkehre GmbH & Co. KG eingeht – spätestens jedoch nach 7 Tagen – erhalten Sie von 24plus Systemverkehre GmbH & Co. KG dazu eine Eingangsbestätigung.
Ja.
Jede Beschwerde und Meldung, die uns erreicht, nehmen wir ernst. Die Meldestelle prüft, ob die Beschwerde oder Meldung genügend Informationen enthält, um eine weitere Sachaufklärung durchzuführen. Sollte die Meldestelle weitere Informationen benötigen, wird sie soweit möglich mit Ihnen in Kontakt treten.
Es kommt darauf an:
Sobald die Beschwerde oder Meldung geprüft wurde, kann die Meldestelle den Vorgang an eine andere zuständige Fachabteilung im Unternehmen zur Bearbeitung und Sachaufklärung oder an eine zuständige Behörde weiterleiten. Die Meldestelle kann die Beschwerde oder Meldung auch selbst bearbeiten. Sofern eine interne Untersuchung erforderlich ist, wird hierfür ein Untersuchungsmandat ausgestellt. Während der Untersuchung sichtet die Meldestelle alle relevanten Dokumente, spricht mit Zeuginnen und Zeugen sowie Betroffenen und analysiert – falls notwendig – elektronische Daten.
Am Ende der Sachaufklärung werden die Ergebnisse in einem Bericht zusammengefasst und an die internen Abteilungen geschickt, die diese Information benötigen.
Zu den möglichen Ergebnissen der Sachaufklärung zählen Empfehlungen zu Disziplinarmaßnahmen (wie etwa Kündigung, Abmahnung, Versetzung) oder zu anderen Abhilfemaßnahmen etwa im Risikomanagement oder in anderen internen Prozessen.
Sofern es uns möglich und rechtlich erlaubt ist, werden wir Sie innerhalb von drei Monaten über ergriffene Maßnahmen informieren – auch, wenn die Sachaufklärung bis dahin noch nicht abgeschlossen sein sollte.
Ja.
Alle Tatsachenermittler müssen bestimmte Verhaltensregeln einhalten, wie zum Beispiel:
- Der Meldende ist zu schützen! Weder sein Name noch Einzelheiten aus der Meldung dürfen ohne Grund weitergegeben werden.
- Jede Sachaufklärung muss fair, objektiv ohne Vorurteile und mit Respekt ablaufen.
- Die von der Beschwerde oder Meldung Betroffenen haben das Recht, angehört zu werden.
- Daten und Informationen sind vertraulich zu behandeln.
- Sobald ein Tatsachenermittler bemerkt, dass es aus persönlichen Gründen für ihn schwierig ist, die Sachaufklärung objektiv zu führen, muss er diesen Interessenkonflikt melden. Die aufklärende Abteilung wird dann den Vorgang an einen anderen Tatsachenermittler übertragen.
Ja.
24plus Systemverkehre GmbH & Co. KG toleriert keinerlei Vergeltungsmaßnahmen!
Personen, die in gutem Glauben Beschwerden oder Meldungen einreichen, werden dafür nicht bestraft. Wenn Sie glauben, dass gegen Sie oder andere Personen Vergeltungsmaßnahmen ergriffen wurden oder dass Sie oder diese Personen wegen der Einreichung einer Beschwerde in irgendeiner Weise benachteiligt wurden, informieren Sie 24plus Systemverkehre GmbH & Co. KG bitte unverzüglich über einen der Meldewege des Unternehmens
Allen plausiblen Behauptungen einer Benachteiligung gehen wir nach. Begründete Vorwürfe einer Benachteiligung durch 24plus Systemverkehre GmbH & Co. KG werden sogar als Compliance-Verstoß geahndet.
Hinweisformular
Wenn Sie einen Hinweis anonym abgeben möchten, füllen Sie bitte nur die Felder Hinweis und Spamschutz aus.